POWER TOOLS GmbH – Entwicklung und Produktion von Schneidwerkzeugen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Verhandlungen und Verkaufsabschlüsse mit uns gelten –unter Aufhebung aller abweichenden Bedingungen, die in Anfragen, Aufträgen oder Mitteilungen unserer Kunden aufgeführt sind- die nachfolgenden Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfalle Abänderung erfolgt, zu deren Gültigkeit es unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung bedarf. Dieses gilt auch dann, wenn bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung; Geschäfte und sonstige Abmachungen die fernmündlich oder telegrafisch zustande kommen oder durch Vertreter vermittelt werden, sind erst dann für uns verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
Die in Prospekten, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Skizzen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Preise und Bindung

Die Preise verstehen sich, wenn in der Preisliste nicht abweichend ausgewiesen, per Stück in Euro zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Unsere Preise basieren auf dem Kostengefüge zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Bei erforderlichen  Preisanpassungen ist eine erneute Preisverhandlung mit dem Besteller erforderlich. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Besteller in diesem Falle das Recht zum Rücktritt von seiner Bestellung.
Die Preise gelten –sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart- ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Portowert, Versicherung usw. nicht ein. Bei vereinbarten Teillieferungen, Vorablieferungen und Eilsendungen gelten die gleichen Festlegungen. Bei Lieferverträgen mit ausländischen Vertragspartnern bleiben zuzüglich der Kostenrechnung für Fracht und Verpackung abweichende Festlegungen vorbehalten.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Mög­lichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

3. Lieferzeit

Die Lieferzeit gilt als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der evtl. vom Besteller beizubringenden Unterlagen und Zeichnungen, sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich –auch innerhalb eines Lieferverzuges- angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten; egal ob diese in unserem Werk oder bei einem Vorlieferanten eingetreten sind. Hierin einbezogen sind behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen usw. Wird die Lieferung oder die Leistung durch o. g. Umstände unmöglich, so werden wir damit von der Lieferverpflichtung befreit, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern kann. Teillieferungen sind dabei auf Kosten des Bestellers gestattet. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Weiterhin ist eine Voraussetzung für die Lieferpflicht die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden.
Ergeben sich nach Vertragsabschluss Tatsachen, die uns die Kreditwürdigkeit des Kunden als zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Besteller gesicherte Zahlungen zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

4. Versand

Bei fehlenden gesonderten Vereinbarungen bestimmen wir den Transportweg und die Transportmittel ohne Verantwortung für den billigsten oder schnellsten Weg.  Der Transport erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn der Preis auf Grund von besonderen Vereinbarungen frei Bestimmungsort gestellt wurde oder wir anderweitig an der Fracht oder dem Versand beteiligt sind. Wir empfehlen unseren Kunden, sich gegen Transportschäden zu versichern. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5. Mängelhaftung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liegen Mengenabweichungen vor, oder wird der Liefergegenstand durch Herstellungs- oder  Materialfehler schadhaft, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern.

Ansprüche des Bestellers auf Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Die Feststellung von Lieferschäden durch das Transportunternehmen müssen sofort an die Firma POWER TOOLS gemeldet werden. Bei erkennbaren Warenmängeln hat unverzüglich bzw. spätestens 8 Tage nach Wareneingang; bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit- eine schriftliche Mitteilung an den Lieferanten zu erfolgen. Für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen haften wir im gleichen Umfang wir für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist bei Auslieferung der Ware. Haben wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen lassen, ohne Ersatz geleistet oder anderweitig den Mangel behoben zu haben, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Die Gewährleistungspflicht endet nach 6 Monaten, bezogen auf das Auslieferdatum. Für nachfolgend genannte Schäden übernehmen wir keine Haftung:

  • unsachgemäße und ungeeignete Verwendung;
  • Änderung der vereinbarten Betriebsbedingungen und/oder des Einsatzzweckes;
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch Dritte;
  • normale Abnutzung/ natürlicher Verschleiß;
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung;
  • ungeeignete Betriebsmittel;
  • unzulässige, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse;
  • soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.


Bei durch den Besteller oder Dritte unsachgemäß oder ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten entfällt unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers oder seiner Erfolgsgehilfen. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Änderungen jeder Art oder Druckfehler von technischen Daten und Preisen berechtigen nicht zu Ansprüchen. Bildliche Darstellungen sind nicht verbindlich.

6. Zahlung

Die Zahlung hat zu den jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem Ware laut Frachtbrief ausgeliefert oder zum Versand bereitgestellt wird, oder an dem die Ware fertig gestellt ist, falls uns die Versandvorschriften nicht rechtzeitig zugestellt wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft. Werden ausnahmsweise Wechsel herein genommen, so geschieht das lediglich zahlungshalber gegen unseren Vorbehalt jederzeitiger Rückgabe und unter Ausschluss jedweder Haftung.
Werden Wechsel zurückgegeben, so tritt die ursprünglich vereinbarte Zahlungsverpflichtung ohne weiteres wieder in Kraft. Wechselstempel, Inkassospesen, Kursverluste und alle sonstigen Kosten fallen dem Besteller zur Last. Abzüge sind nicht zulässig, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zugestanden sind. Im Falle von Zielüberschreitungen sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszins der EZB zu entrichten, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Lieferung an für uns unbekannte Firmen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder unter Nachnahme als Wertsendung.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Für den Fall der Zahlung auf Scheck-Wechselbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Käufer bestehen. Die Forderungen und Rechte des Bestellers aus einer mit Verlust des Eigentums verbundenen Weiterveräußerung unserer Ware oder aus einer gegebenenfalls dem Besteller gestatteten Vermietung oder aus einem mit Untergang unseres Eigentums durch Einbau oder Verarbeitung verbundenen Werkvertrag wird bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware vor oder nach dem Einbau oder der Verarbeitung, und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Diese Forderungen werden in Höhe des Kaufpreises unserer Ware vorrangig an uns abgetreten, die Abtretung von uns angenommen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware unter der Voraussetzung ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß vorstehender Vereinbarung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.

Der Besteller ist verpflichtet, die Rechte des Lieferers beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Der Besteller ist zur Einbeziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Diese Ermächtigung können wir widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hin hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung bekannt zugeben. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, unser Miteigentum oder in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

8. Modelle, Werkzeuge und Formeinrichtungen

  • Soweit der Besteller Modelle, Muster, Werkzeuge und andere Formeinrichtungen zur Verfügung stellt, sind uns diese kostenfrei zuzusenden. Sie werden von uns mit der notwendigen Sorgfalt gelagert. Eine Haftung im Falle eines etwaigen Unterganges übernehmen wir nicht. Ansprüche aus Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden. Sind innerhalb eines abgelaufenen Jahres Modelle, Werkzeuge oder Formeinrichtungen mangels Aufträgen nicht eingesetzt worden, wird eine angemessene Lagergebühr berechnet. Der Besteller haftet für die richtige Konstruktion und die den Verwendungszweck sichernde Ausführung der Modelle, Muster, Werkzeuge und Formeinrichtungen. Wir sind jedoch zur Änderung berechtigt.
  • Werden Modelle, Muster, Werkzeuge oder andere Formeinrichtungen von uns im Auftrage des Bestellers angefertigt oder beschafft, stellen wir hierfür die Kosten gesondert in Rechnung. Die Werkzeuge bleiben in unserem Besitz. Zur Herausgabe an den Besteller sind wir nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Ersatzmodelle und – Werkzeuge:
  • Die Modelle, Muster, Werkzeuge und Formeinrichtungen werden ausschließlich für Lieferungen an den Besteller verwendet, solange dieser seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt.
  • Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstige Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen, Lehren und Muster. Unsere dem Besteller ausgehändigten Zeichnungen und Unterlagen sowie unsere Vorschläge für die vorteilhafte Gestaltung und Herstellung der Produkte dürfen an Dritte nicht weitergegeben und können von uns jederzeit zurückverlangt werden. An den Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor.
  • Über- oder Unterbelieferung bei Sonderanfertigungen in Höhe von 10 % behalten wir uns vor.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle sich aus den Geschäften ergebenden Rechte und Pflichten gilt für alle Beteiligten als Erfüllungsort Halle/ Saale. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen sind oder aber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungsbereich des deutschen Rechtes haben, ist Halle/ Saale. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Anzuwenden ist auf alle sich aus den Geschäften ergebenden Rechtsbeziehungen ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufrechts i. S. des Haager Kaufrechtsabkommens v. 1.07.1977 i. d. F. des Gesetzes vom 17.07.1973.

10. Schlussbestimmung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

Stand 01-2016